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   BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 38/01   

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https://dejure.org/2001,1995
BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 38/01 (https://dejure.org/2001,1995)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2001 - VIII ZR 38/01 (https://dejure.org/2001,1995)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2001 - VIII ZR 38/01 (https://dejure.org/2001,1995)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Zugang einer Willenserklärung: Empfangsbote und Empfangsvertreter; konkludente Erteilung einer Empfangsvollmacht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bevollmächtigung - Empfangsbote - Empfangsvertreter - Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Rechtsgeschäftliche Willenserklärung

  • Judicialis

    BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 164 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164 Abs. 1, 3
    Anmeldung des Handelsvertreter-Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenpächters gegenüber dem Bezirksleiter des Betreibers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Elf 2 -, AA des TStH, Geltendmachung des AA vor Vertragsbeendigung, Geltendmachungsfrist, Abgrenzung Empfangsbote / Erklärungsbote, Begriff, Führungskraft des U im Außendienst, Bezirksleiter des U, Führungsaußendienst

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1041
  • MDR 2002, 345
  • WM 2002, 449
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 38/01
    Es handelt sich nicht um eine Vereinbarung der Parteien, mit der sie das Schuldverhältnis insoweit dem Streit entziehen wollten (vgl. BGH, Urteil, vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93, WM 1995, 402 unter II 2 g m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.04.1968 - VII ZR 8/66

    Ausgleichsanspruch (§ 39b Abs. 4 Satz 2 HGB)

    Auszug aus BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 38/01
    Insoweit hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß der Ausgleichsanspruch auch mündlich und im Zusammenhang mit der Kündigung bereits vor der tatsächlichen und rechtlichen Beendigung des Vertrages angemeldet werden kann (vgl. BGHZ 50, 86, 88 bzw. 89).
  • BGH, 28.01.1965 - VII ZR 120/63

    Rechtsfolgen der jahrelangen widerspruchslosen Hinnahme von

    Auszug aus BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 38/01
    Darin besteht auch der wesentliche Unterschied zu der von der Revision angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28. Januar 1965 - VII ZR 120/63, LM § 89 b HGB Nr. 24 = BB 1965, 434 unter I 3), wonach in der - vorprozessualen - schriftlichen Mitteilung eines Unternehmers an seinen Handelsvertreter, daß dieser einen Ausgleichsanspruch geltend machen könne, ein Anerkenntnis dem Grunde nach liegt.
  • BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 142/97

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

    Auszug aus BGH, 28.11.2001 - VIII ZR 38/01
    Auf die Revision des Klägers, mit der er den Ausgleichsanspruch für den Shop-Verkauf in Höhe von 19.213,79 DM nicht weiterverfolgt hat, hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben, soweit die Klage in Höhe von mehr als 19.213,79 DM abgewiesen worden ist (Urteil vom 8. Juli 1998 - VIII ZR 142/97, nicht veröffentlicht).
  • OLG Bamberg, 27.03.2007 - 4 U 95/06

    Zeichnungsscheine können eine Finanzierungsvollmacht beinhalten

    Wie die Berufung nämlich verkennt, ergibt sich eine dahingehende Empfangsvollmacht des Vertriebsunternehmens schlüssig aus der Art und dem Gegenstand seiner Aktivitäten für die Fondsinitiatoren und die sonstigen in die Umsetzung des Anlagemodells eingebundenen Gesellschaften (vgl. zu diesem Fragenkreis etwa BGH WM 2002, 449 = NJW 2002, 1041; ferner Münch-Komm/Schramm, 5. Aufl., Rdn. 133 zu § 164 BGB).

    Geht es dagegen um die Abgrenzung zwischen einem Empfangsvertreter und einem bloßen Empfangsboten wie bei dem in BGH WM 2002, 449 = NJW 2002, 1041 beurteilten Sachverhalt, so reicht dieses pauschale (und auch in BGH a.a.O. nicht erwähnte) Kriterium nicht zu.

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2005 - U (Kart) 7/05

    GSM-Gateway I

    Die Äußerung der Beklagten erschöpfte sich nicht bloß in der Kundgabe einer Rechtsansicht gegenüber dem Gericht (vgl. BGH, NJW 2002, 1041).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2002 - 6 U 76/02

    - Elf 7 -, AA des TStH, Stammkundenumsatzanteil, Schätzung des

    Die in der Revisionsinstanz beim Bundesgerichtshof - VIII ZR 142/97 und VIII ZR 38/01 - entstandenen Kosten fallen der Beklagten zu Last.
  • LG Stuttgart, 18.02.2005 - 7 O 278/04
    Daher muss sie sich das Verhalten des Zeugen Y auch zurechnen lassen (vgl. BGH NJW 2002, 1041).
  • AG Hamburg, 15.01.2009 - 35a C 147/08
    Wer einem Anderen eine Stellung einräumt, die typischerweise mit einer Vollmacht verbunden ist, muss diesen grundsätzlich auch dann als bevollmächtigt gelten lassen, wenn die ausnahmsweise fehlende oder beschränkte Vollmacht für den Rechtsverkehr nicht erkennbar ist (vgl. BGH, NJW 02, 1041; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 592; Palandt/Heinrichs, BGB, § 172, Rdnr. 19).
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